Rechtsanwälte Oberer - Janning - Rickes - RaabeRechtsanwälte Oberer - Janning - Rickes - RaabeRechtsanwälte Oberer - Janning - Rickes - RaabeRechtsanwälte Oberer - Janning - Rickes - RaabeRechtsanwälte Oberer - Janning - Rickes - Raabe Gut beraten vom Fachanwalt! Gut beraten vom Fachanwalt!Gut beraten vom Fachanwalt!Gut beraten vom Fachanwalt!Gut beraten vom Fachanwalt!Gut beraten vom Fachanwalt! Gut beraten vom Fachanwalt!
            
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  Rechtsanwalt Benjamin RaabeRechtsanwalt Benjamin Raabe    _ Jugendhilferecht

Im Jugendhilferecht ist vor allem Rechtsanwalt Raabe tätig.

Wir vertreten jungen Menschen und ihre Eltern unter anderem:
• bei der Durchsetzung von Jugendhilfeansprüchen (Hilfen zur Erziehung, Jugendberufshilfe, u.a.) gegenüber _dem Jugendamt
• gegenüber überhöhten Forderungen auf Kostenbeteiligung und Heranziehung zu den Kosten
• gegenüber Kürzungen der Regelsätze

Wir vertreten und beraten freie Jugendhilfeträger insbesondere:
• in Fragen des Zuwendungsrechts und der Kostensatzfinanzierung
• bei dem Erhalt von Betriebserlaubnissen
• beim Entwurf von Vereinbarungen und Verträgen mit den zu Betreuenden und dem Jugendamt
• bei Fragen der Aufsichtspflicht, der zur Ausübung übertragenen Personensorge
• bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Hilfeplanverfahren
• bei allen rechtlichen Fragen Rahmen von Neukonzeptionierungen von Jugendhilfemaßnahmen
• Regelsatzkürzungen und Nebenkosten.

Wir geben Schulungen u.a. zu:
• Rechtsansprüchen in der Jugendhilfe
• Aufsichtspflichten
• Sozialverwaltungsverfahren
• Rechtsschutz in der Jugendhilfe

 

   

Tel. 030.78 09 666-20
raabe@ojr-berlin.de


     
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