_ Jugendhilferecht Im Jugendhilferecht ist vor allem Rechtsanwalt Raabe tätig.
Wir vertreten jungen Menschen und ihre Eltern unter anderem:
• bei der Durchsetzung von Jugendhilfeansprüchen (Hilfen zur Erziehung, Jugendberufshilfe, u.a.) gegenüber _dem Jugendamt
• gegenüber überhöhten Forderungen auf Kostenbeteiligung und Heranziehung zu den Kosten
• gegenüber Kürzungen der
Regelsätze
Wir vertreten und beraten freie Jugendhilfeträger insbesondere: • in Fragen des Zuwendungsrechts und der Kostensatzfinanzierung
• bei dem Erhalt von Betriebserlaubnissen • beim Entwurf von Vereinbarungen und
Verträgen mit den zu Betreuenden und dem Jugendamt • bei Fragen der Aufsichtspflicht, der zur Ausübung übertragenen Personensorge • bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Hilfeplanverfahren • bei allen
rechtlichen Fragen Rahmen von Neukonzeptionierungen von Jugendhilfemaßnahmen • Regelsatzkürzungen und
Nebenkosten.
Wir geben Schulungen u.a. zu: • Rechtsansprüchen in der Jugendhilfe • Aufsichtspflichten
• Sozialverwaltungsverfahren • Rechtsschutz in der Jugendhilfe
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